Aktuelles

Änderung der Verkehrsführung Knotenpunkt Ringstraße / Rader Straße B 51 / B 229

Am kommenden Sonntag, den 13.10.2019, wird - wenn die Wetterlage es zulässt - die Verkehrsführung in der Baustelle an der Ring/Raderstraße umgestellt. Das Baufeld verändert sich lediglich im unmittelbaren Kreuzungsbereich und die bekannten Fahrbeziehungen bleiben erhalten.
Um die bislang im Baufeld verlegten Gas- und Wasserleitungen in Richtung Radevormwald verlängern und an das Baufeld des nächsten großen Bauabschnitt heranführen zu können, wird für ca. 6 Wochen eine „Baustelleninseln“ in der Ringstraße eingerichtet. Diese trennt dann die aus Richtung Trecknase kommende Fahrbahn. Die Geradeausspur wird auf die bereits soweit hergestellte neue Fahrbahn verschwenkt, während die Rechtsabbiegespur in Richtung Radevormwald unverändert bleibt.
Die Fußgänger können die bereits hergestellten Gehwege benutzen und haben wieder eine direkte Verbindung zwischen Wupperstraße, Mühlenstraße und Ringstraße. Die Fußgängerquerungen der Ringstraße sind weiterhin auf Höhe Röntgenstraße und Tankstelle möglich.
Während der Umstellung der Baustellensignalanlage wird es am Freitag nicht möglich sein, vorher bereits alle Gelbmarkierungen aufgeklebt zu haben. Alle am Verkehr Teilnehmende werden gebeten, besonders vorsichtig und umsichtig zu sein.
Die Technischen Betriebe sind zusammen mit der ausführenden Baufirma bemüht, die Umstellung der Baustelle möglichst zügig durchzuführen, um die Beeinträchtigungen für den Verkehr zu minimieren.

Beginn der Laubholzdurchforstungen

Ab Mitte Oktober wird dieses Jahr mit der herbstlichen Waldpflegesaison und Fortsetzung des ökologischen Waldumbaus begonnen. Unser Wald ist durch den Klimawandel akut bedroht. Er ist auch in Remscheid und im gesamten Bergischen Land im Klimastress und benötigt Hilfe. Weitere Informationen erhalten Sie gerne hier.

Zu gefährlich und zu schade für die Tonne

Elektro- und Elektronikgeräte enthalten Gefahr- und Wertstoffe. Sie gehören daher nicht in den Restmüll. Vor allem Lithium-Ionen-Akkus, die sich z.B. in Handys, Laptops und Elektrowerkzeugen befinden, können schon durch einfache mechanische Beschädigungen (Fallenlassen oder Verbiegen) zu Kurzschlüssen mit Brandfolge führen. Entsorgen Sie deshalb Ihre Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos über die Technischen Betriebe Remscheid (TBR).

Hierzu können Sie die Sperrmüllabfuhr (Kleingeräte ab 5 Stück) oder den Wertstoffhof in der Solinger Str. 14 nutzen. Einzelne Kleingeräte (bis zur Größe eines Föhns oder Toasters) können kurz vor der Leerung auf der Restmülltonne zur Abholung bereitgelegt sowie am Müllfahrzeug oder bei der mobilen Gartenabfallsammlung abgegeben werden. Ferner stehen Ihnen auch einige Elektro-Sammelcontainer im Stadtgebiet zur Verfügung (siehe hierzu auch weitere Informationen unter tbr-info.de). 

Seit August 2016 sind auch die Vertreiber und Händler von Elektrogeräten mit einer Verkaufsfläche von über 400 m² verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen. Diese Händler müssen ei einem Verkauf eines neuen Elektrogerätes an Sie als Endnutzer ein „Altgerät der gleichen Geräteart“ kostenlos zurücknehmen. Darüber hinaus sind alle „Elektrokleingeräte unter 25 cm Kantenlänge“ unabhängig von einem Neukauf ebenfalls kostenlos zurückzunehmen. 

Vor der Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten sind Altbatterien und Akkumulatoren, die nicht fest verbaut sind, von den Geräten zu trennen und den Batteriesammelsystemen zuzuführen. Überall dort, wo man Batterien kaufen kann, dürfen verbrauchte Batterien und Akkus zurückgeben werden. Dies gilt auch für Autobatterien. Natürlich ist auch eine kostenlose Abgabe auf dem Wertstoffhof der Technischen Betriebe Remscheid (TBR) möglich.
Akkus von Elektrofahrrädern und -rollern werden kostenfrei von den Vertreibern zurückgenommen – eine Annahme auf dem Wertstoffhof erfolgt in diesem Fall nicht.

Gartenbewässerung und Schmutzwassergebühr

Aus gegebener Veranlassung möchten wir über die aktuell häufig gestellte Frage: „Lohnt sich der Einbau eines Zwischenzählers, um unsere Schmutzwassergebühren zu reduzieren?“ wie folgt antworten:

Geht man davon aus, dass man mit 1 m³ Frischwasser (=1.000 Liter) ca. 100 große Gießkannen mit je 10 Liter Fassungsvermögen abfüllen kann, verursacht diese Menge Gebühren in Höhe von 2,60 €! Bei 200 dieser Gießkannen fallen 5,20 €, bei 300 Gießkannen entsprechend 7,80 € Gebühren an usw. Bevor jetzt ein Antrag gem. § 2 Abs. 6 der Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid auf Reduzierung der Abwassergebühr gestellt wird, sollten die Kosten für die Anschaffung und Installation eines geeichten Wasserzählers durch einen Installateur gegengerechnet werden. Dieser Zähler muss alle 6 Jahre erneuert werden (Hinweis: Zapfventilzähler sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt). Wir gehen hier mal von einem Betrag von rund 100,-- € aus. Bei 300 Gießkannen kommt man bei 6 Jahren auf eine Gebührenbelastung von 46,80 €. Wir runden den Betrag auf 50,-- € auf (Berücksichtigung einer moderaten Gebührenerhöhung in den Folgejahren). Dies ergibt einen Mehraufwand gegenüber den Gebühren in Höhe von 50,-- €.

Dies soll nur eine beispielhafte Rechnung sein, damit sich jeder Gartenbesitzer anhand seiner individuellen Daten selber errechnen kann, ob sich es für ihn lohnt, einen Antrag zu stellen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch die Frischwassermenge für die Befüllung eines Swimmingpools nicht von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden kann, da es sich hierbei um Schmutzwasser handelt, welches der Kanalisation zugeführt werden muss.

Sollten Sie sich für den Einbau eines Zwischenzählers entscheiden, stehen Ihnen ein entsprechender Antrag und ein Merkblatt zum Download unter tbr-info.de/downloads zur Verfügung. Dieses Formular bekommen Sie auch im Kundencenter der EWR im Allee- Center sowie bei den TBR in der Nordstraße 48.

Sanierung Kanalschächte und Fahrbahndecke Neuenkamper Straße

In den Sommerferien NRW 2019 werden die Neuenkamper Straße und die Jan-Wellem-Straße eine neue Asphaltdecke erhalten. Es ist geplant, die Arbeiten in der Zeit vom 12.08.2019 bis zum 21.08.2019 durchzuführen.

Vorab werden durch den Kanalbetrieb der TBR ab Montag, den 05.08.2019 für eine Woche auf der Neuenkamper Straße diverse Reparaturarbeiten an Kanaldeckeln durchgeführt. Hier ist dann nur die Seite mit der Fahrtrichtung Lennep betroffen und zwar von der Neuenkamper Brücke bis Zufahrt EWR / Knappstein. Für die Arbeiten ist es erforderlich, den Verkehr auf eine Spur zu reduzieren. Dabei kann zeitweise nicht von der Neuenkamper Straße links in die Metzer Straße abgebogen werden.

Die Neuenkamper Straße wird anschließend in 2 Bauabschnitten zwischen der Brücke Neuenkamp bis zur Ampelanlage am Abzweig Stadtwerke/Knappstein in Fahrtrichtung Lennep saniert. Während der Baumaßnahme bleibt immer eine Fahrspur Richtung Lennep offen. Die Ampelanlage Metzer Straße wird für die Baumaßnahme abgeschaltet und es ist aus der Metzer Straße nur das Rechtsabbiegen möglich. Die Ampelanlage am Abzweig Stadtwerke/Knappstein wird durch eine Baustellenanlage ersetzt. Die Zufahrten zu den Tankstellen und den Einzelhandelsbetrieben bleiben weitestgehend offen. Im 2. Bauabschnitt wird die rechte Fahrspur saniert. Hierzu ist es notwendig, die Zufahrt von der Haddenbacher Straße zur Neuenkamper Straße zu sperren. Die dort befindliche Bushaltestelle wird vor den Bahnhof verlegt. Auf Grund der gewerblichen Anlieger werden die Asphaltierungsarbeiten des rechten Fahrbahnteils in den Abendstunden des 17.08.2019 durchgeführt. Eine Zufahrt zu den Anliegern ist dann bis Sonntagmorgen 10.00 Uhr nicht möglich. Während der gesamten Bauzeit ist die Zufahrt von der Neuenkamper Straße links in die Metzer Straße nicht möglich.

Die Jan-Wellem-Straße wird von „Am Grafenwald“ bis zur Berghauser Straße saniert. Für die Arbeiten in der Jan-Wellem-Straße wird diese als Einbahnstraße in Richtung Berghauser Straße eingerichtet. Für die Hauptarbeiten (Fräsen und Aphaltieren) ist es nach den neuen Arbeitsschutzregeln notwendig die Straße für diesen Zeitpunkt voll zu sperren. Die Anlieger werden rechtzeitig vor den jeweiligen eintägigen Vollsperrungen von der ausführenden Firma informiert. Während der gesamten Bauzeit wird ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet. Die Straßen Oswald-Greb-Straße, Engelbertstraße und Grünstraße werden für die Bauzeit als Sackgassen eingerichtet, so dass eine Zufahrt zur Jan-Wellem-Straße nicht möglich ist.

Wir bitten für die Arbeiten um Verständnis und um besondere Aufmerksamkeit im Baustellenbereich.