Aktuelles

Verwendung von Streusalz auf Gehwegen nur im Ausnahmefall

Aus gegebenen Anlass weisen die Technischen Betriebe Remscheid darauf hin, dass nach der städtischen Straßenreinigungssatzung beim Winterdienst auf Gehwegen zum Streuen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich nur abstumpfende Stoffe verwendet werden dürfen.

Nur wenn aufgrund der besonderen Gegebenheiten (z. B. nach Eisregen) hiermit keine sichere Begehbarkeit hergestellt werden kann, ist die sparsame Anwendung von Streusalz ausnahmsweise gestattet. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

 

Allerheiligen (1. November) - Müllabfuhr kommt 1 Tag später

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Bioabfall und Papier verschieben sich aufgrund des Feiertages am Mittwoch, dem 01.11.2023 (Allerheiligen) jeweils auf den nächsten Wochentag: Leerung vom Mittwoch am Donnerstag, Leerung vom Donnerstag am Freitag und Leerung vom Freitag am Samstag.

Alle geänderten Abholtermine finden Sie aktualisiert in Ihrem persönlichen Abfuhrkalender passend zu Ihrer Adresse unter Abfuhrkalender 2023.

Baumarbeiten in Hohenhagen

In der Straße Hohenhagen Richtung Hermannsmühle finden am 30. + 31.10.2023 Baumarbeiten statt.

Hierfür muss ein 500 Meter langer Bereich von Hohenhagen 4 bis zur ersten Kreuzung Richtung Hermannsmühle jeweils von 07:00 bis 17:00 Uhr gesperrt werden.

In dieser Zeit ist eine Durchfahrt oder ein Durchgang im betroffenen Bereich leider nicht möglich. Die Technischen Betriebe bitten um Verständnis für die Einschränkungen.

Grünabfallsammlung ab dem 23. Oktober wieder auf dem Schützenplatz

Vom 23.10.2023 bis zum 30.11.2023 werden Gartenabfälle wieder auf dem Schützenplatz angenommen (Anlieferung nur mit PKW, keine Anhänger, keine Gewerbetreibenden).

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr

Anlieferungen von Grünabfällen mit Anhängern oder Transportern (insbesondere Gewerbetreibende) werden nur auf dem Wertstoffhof innerhalb der Öffnungszeiten entgegengenommen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass Grünabfallanlieferungen, die nicht von Remscheider Bürgerinnen und Bürgern stammen, sowohl am Wertstoffhof wie auch auf dem Schützenplatz ausnahmslos abgewiesen werden.

Fahrbahndeckensanierung Abert-Tillmanns-Weg und Dowidatsiedlung

Albert-Tillmanns-Weg

Die Fahrbahndecke des Albert-Tillmanns-Wegs in Remscheid-Lüttringhausen wird im Teilbereich der Grundstücke/Hausnummern 10 (vor der Einmündung) bis 31 (vor der Einmündung Tulpenweg) in der Zeit vom 18.10. bis 21.10.2023 durch die Technischen Betriebe Remscheid saniert.

Während dieser Zeit wird der Albert-Tillmanns-Weg im zugehörigen Baubereich für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die angrenzenden Anliegerstraßen und die Grundstückszufahrten im Baufeldbereich sind während der Bauarbeiten (Fräsarbeiten, Regulierungsarbeiten und Asphaltierungsarbeiten einschließlich der Auskühlzeit der Asphaltdecke) in der Zeit von ca. 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr nicht zu erreichen.

Der Albert-Tillmanns-Weg kann während der Bauzeit nicht als Durchfahrtsstraße genutzt werden. Eine Umleitung kann über die Lockfinker Straße – Klausener Straße oder über die Masurenstraße – Barmer Straße- Schulstraße oder über den Tulpenweg – Voßholter Straße - Barmer Straße – Schulstraße erfolgen.

Dowidatsiedlung

Die Straße Dowidatsiedlung wird zwischen Remscheider Straße und Karl-Dowidat-Straße in der Zeit vom 18.10.2023 bis 27.10.2023 saniert.

Während Fräsarbeiten (18.10.2023) und Asphaltarbeiten (24.10.2023 und 25.10.2023) bleibt die Straße gesperrt. Für die restlichen Arbeiten zwischen dem 19.10.2023 und dem 23.10.2023 und 26.10. bis 27.10.2023 wird die Straße Dowidatsiedlung als Einbahnstraße bergab (Einfahrt über Remscheider Straße) eingerichtet. Dadurch, dass die Einbahnstraße während der Sperrung (18. + 24. + 25.10.2023) nicht mehr zur Ausfahrt aus dem Wohnviertel genutzt werden kann, sind die Zu- und Abfahrten per Baustellenbeschilderung geändert und erfolgen über den Kraner Weg. Die bestehende Einbahnstraßenregelung ist für diesen Zeitraum aufgehoben. Bitte beachten Sie auch die Anlieger-Informationen der Baufirma.

Für beide Straßen gilt:

Da auf gesamter Fahrbahnbreite gearbeitet werden muss, ist das Parken im Baufeld nicht erlaubt. Für einen ungestörten Bauablauf im Baustellenbereich wird darum gebeten, die Fahrzeuge außerhalb des Baufelds abzustellen. Der Gehweg bleibt von den Arbeiten unberührt, sodass die fußläufige Erreichbarkeit für die Anlieger jederzeit erhalten bleibt. Besondere Vorsicht ist bei an- und abfahrenden Baustellenverkehr und Baufahrzeugen gegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass mit der Bautätigkeit die gewohnten Fahrbeziehungen und das Parken für alle Beteiligten – auch im Umfeld der Maßnahmen - eine besondere Rücksichtnahme zum Erfolg beiträgt.

Da die Asphaltarbeiten stark witterungsabhängig sind, können sich immer wieder Änderungen ergeben.