Aktuelles > Aktuelles - Detail

Verwendung von Streusalz auf Gehwegen nur im Ausnahmefall

Aus gegebenen Anlass weisen die Technischen Betriebe Remscheid darauf hin, dass nach der städtischen Straßenreinigungssatzung beim Winterdienst auf Gehwegen zum Streuen zum Schutz der Umwelt grundsätzlich nur abstumpfende Stoffe verwendet werden dürfen.

Nur wenn aufgrund der besonderen Gegebenheiten (z. B. nach Eisregen) hiermit keine sichere Begehbarkeit hergestellt werden kann, ist die sparsame Anwendung von Streusalz ausnahmsweise gestattet. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz bestreut, salzhaltiger Schnee darf auf ihnen nicht abgelagert werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie hier.

 

Zurück