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Der „Wonnemonat“ wird zum „Tonnemonat“: Was ab Mai 2025 nicht mehr in die Biotonne darf

Das Thema Mülltrennung wird zunehmend komplexer – im Sinne von weniger Mikroplastik gibt es ab Mai erneut einige Neuerungen zu beachten.
Um Strafen zu vermeiden, sollte man beim Entsorgen künftig besonders aufmerksam sein, denn es wird zunehmend strenger kontrolliert.

Was ändert sich 2025 beim Biomüll?

Damit sichergestellt wird, den Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt zu verringern, wird der Mai 2025 zum „Wonnemonat“ für die Biotonne – bei Missachtung allerdings ganz und gar nicht für’s Portemonnaie! Denn weist die heimische Biotonne dann noch einen Fremdstoffanteil von mehr als drei Prozent auf, drohen dem Besitzer ernsthafte Konsequenzen. Von der Nichtleerung der Tonne als harmlosester Variante bis hin zu erheblichen Geldstrafen, reichen die potentiellen Sanktionen. Die Bußgelder könnten in Zukunft zunehmend strenger durchgesetzt werden, um die Einhaltung der neuen Regeln zu gewährleisten.
Es lohnt sich also, genau Bescheid zu wissen.

Die neue Bioabfallregelung ist die unmittelbare Konsequenz aus den stetig steigenden Fremdstoffmengen, die in deutschen Biotonnen gefunden werden. Durch strengere Kontrollen soll der Trend nun umgekehrt werden, um eine möglichst saubere und effiziente Verwertung des Biomülls mit möglichst wenig Fremdstoffen zu erreichen.
Daher werden die Technischen Betriebe auch weiterhin Sichtkontrollen der Behälter vornehmen. Sollte die Biotonne falsch befüllt sein, wird sie stehen gelassen. Die Tonne kann dann entweder als Sonderleerung über den Restabfall kostenpflichtig entsorgt werden oder die Störstoffe werden vom Besitzer entfernt und die Tonne kann als Biomüll bei der nächsten Leerung entsorgt werden.

Was darf ab Mai nun also nicht mehr in die Biotonne?

Bekanntermaßen gibt es schon seit jeher eine lange Liste von Stoffen, die nichts in der Biotonne zu suchen haben, allen voran Plastikflaschen. Die Liste wird durch die neue Regel ab sofort vor allem hinsichtlich problematischer Stoffe erweitert, die entweder nicht biologisch abbaubar sind oder Schadstoffe enthalten, die den Kompost verunreinigen könnten.
Dazu zählen:

  • Behandeltes Holz
  • Asche
  • Kerzenreste
  • (Bio)Plastik-Verpackungen, auch keine biologisch abbaubaren
  • Gummiartikel
  • Keramik
  • Lederreste
  • Steine
  • Glas
  • Medikamente
  • Hygieneartikel

Es ist besonders wichtig, darauf zu achten, derartige Stoffe nicht im Biomüll zu entsorgen, da durch sie Kunststoffteilchen in den Müll gelangen, welche sich nicht zersetzen und den Kompost und damit den Boden nachhaltig verschmutzen. Das hat negative Einflüsse auf die Gesundheit von Pflanzen, Tieren und letztlich auch Menschen.

Die neuen Strafen sollen die Menschen jedoch nicht nur abschrecken, sondern vor allem das Bewusstsein für richtige Mülltrennung schaffen.

Die TBR bitten alle Remscheiderinnen und Remscheider um Beachtung der neuen Gesetzesgrundlage und bedanken sich für Ihre aktive Mithilfe beim Umweltschutz!

Verschiebung der Abfuhrtermine aufgrund der Osterfeiertage

Restmüll, Bioabfall und Papier

Am morgigen Donnerstag (17.04.) werden die entsprechenden Leerungen vom Karfreitag (18.04.) vorgezogen.

Von Karfreitag (18.04.) bis einschließlich Ostermontag (21.04.) erfolgen keine Leerungen.

Die Abfuhrtage verschieben sich ab Ostermontag jeweils auf den nächsten Wochentag, also von...
Montag auf Dienstag,
Dienstag auf Mittwoch,
Mittwoch auf Donnerstag,
Donnerstag auf Freitag und
Freitag auf Samstag.

Alle Informationen finden Sie aktualisiert in Ihrem persönlichen Abfuhrkalender passend zu Ihrer Adresse hier.

Wertstoffhof/Gartenabfallsammlung

Die beiden Wertstoffhöfe (Solinger Straße & Süd) sind jeweils am 18.04. (Karfreitag) und am 21.04. (Ostermontag) geschlossen.
Am Samstag (19.04.) sind die Wertstoffhöfe in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:45 Uhr für Sie geöffnet.
Bitte reservieren Sie für Anlieferungen in der Solinger Straße wie immer vorab einen Termin.

Für die Abgabe von Gartenabfällen auf dem Wertstoffhof wird kein Termin benötigt.

Die mobile Gartenabfallsammlung findet am Samstag (19.04.) in der Zeit von 09:00 - 15:00 Uhr planmäßig am Wanderparkplatz Durchsholz statt.

Große Anlieferungen von Grünabfällen mit Anhängern und großen Transportern (insbesondere Gewerbetreibende) können nur auf dem Wertstoffhof Solinger Straße entgegengenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Abfallanlieferungen, die nicht von Remscheider Einwohnerinnen und Einwohnern stammen, ausnahmslos abgewiesen werden.

Standortwechsel der Sammelcontainer "Am Eichholz 10"

Am vergangenen Freitag wurde der Sammelcontainer-Standort „Am Eichholz 10“ umgesetzt.

Künftig kann stattdessen der neuen Standort „Am Weidenbroich 1“ genutzt werden, welcher sich unweit des alten Standorts in einer Nebenstraße befindet.

Nach wie vor sind hier Container aller Kategorien, also Papier/Pappe, Altglas, Textilien/Schuhe und Elektrokleingeräte vorhanden.

Die TBR bitten um Beachtung.

TBR-Forstverwaltung bietet am Mittwoch, 30. April, Maibäume zum Kauf an

Jedes Jahr in der Nacht zum 1. Mai finden Birken als Maibäume geschmückt auf wundersame Weise ihren Weg an Häuser, Dachrinnen oder Balkone, um der Zuneigung zu deren Bewohnerinnen Ausdruck zu verleihen. Auf dem Weg dorthin sieht man viele, oft auch zweckentfremdete Transportmittel, die den Liebesgruß aus dem Wald in Stadtteile und Ort- und Hofschaften tragen.

Im vergangenen Schaltjahr waren es ganz brauchtumsgemäß ausnahmsweise die Damen, die ihrem Liebsten einen Maibaum aufgestellt haben. In diesem Jahr sind jetzt wieder die Männer gefragt, ihrer Partnerin einen Maibaum aufzustellen. Grundsätzlich freuen sich aber sicherlich alle Menschen über eine kleine Aufmerksamkeit.

Maibäume nicht auf eigene Faust schlagen

Auch wenn es vielleicht einfach scheint:
Den Maibaum einfach selbst irgendwo im Wald zu schlagen, ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt. Wer versucht Bäume aus öffentlichen Parkanlagen, dem Wald oder sogar privaten Gärten zu stehlen, muss nicht nur mit hohen Bußgeldern, sondern auch mit einer Strafverfolgung wegen Diebstahl und Schadensersatzforderungen des Eigentümers rechnen.

Daher bietet die TBR-Forstverwaltung in diesem Jahr wieder frisch geschlagene Maibäume (Birken) aus dem Remscheider Wald zum Verkauf an.

Kleine Bäume bis 3 Meter Größe kosten 20 €, große Bäume ab 3 Meter bis 6,5 Meter kosten 30 €. Darüber hinausgehende Größen kosten 50 €.
Angeboten werden die Bäume am Vortrag des 1. Mai, also am
Mittwoch, dem 30.04. in der Zeit von 14:00 bis 17:30 Uhr auf dem Forstbetriebshof Revier III – Nord, Ueberfeld 18 in 42855 Remscheid.

Die TBR bitten darum sich im Vorhinein über den rechtskonformen Transport des Baumes Gedanken zu machen, da Lieferungen leider nicht möglich sind.
Vorbestellungen nimmt die Forstverwaltung gerne ab sofort unter Tel. 02191-16 2075 oder per Email unter forstwirtschaft@tbr-info.de gerne entgegen.

Angebot zur Teilnahme an der Einzeljagd bei den Technischen Betrieben Remscheid

Die Technischen Betriebe Remscheid möchten darauf aufmerksam machen, dass mit dem Jagdjahr 2025/2026 erneut Möglichkeiten der Beteiligung von Jagdgästen in den Eigenjagdbezirken der Stadt Remscheid angeboten werden.

Sie haben die Möglichkeit, an jeweils drei Tagen in den Eigenjagden der Stadt Remscheid zu jagen. Die Freigabe wird Rehwild und Schwarzwild gemäß der gesetzlichen Bestimmungen umfassen.

Die TBR können für folgende Jagdintervalle Plätze anbieten (Beginn mit Abendansitz und Ende mit Morgenansitz, insgesamt also 4 Ansitze):

1. Revier III - Nord (Lenneper Stadtwald)        05.05. - 07.05.2025
2. Revier I - Ost/Neyetal                                       08.05. - 10.05.2025
3. Revier II - Südwest (Küppelstein)                   08.05. - 10.05.2025
4. Revier II - Südwest (Küppelstein)                   15.05. - 17.05.2025
5. Revier III - Nord (Lenneper Stadtwald)         16.05. - 18.05.2025
6. Revier I - Ost/Neyetal                                        22.05. - 24.05.2025

Wir bieten Ihnen das Jagderlebnis für einen Jagdbetriebskostenbeitrag von 80,00 € inkl. 19% Umsatzsteuer je Jagdintervall an.
Das Wildbret kann zusätzlich erworben werden.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte mit einer E-Mail unter Nennung Ihrer vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefonnummer) und des gewünschten Intervalls an:
forstwirtschaft@tbr-info.de.