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DER SPERRMÜLL

zu sperrig für die Restmülltonne

Sperrmüllfahrzeug der TBR

Als Sperrmüll bezeichnen wir vor allem nach Art und Menge haushaltsübliche Einrichtungsgegenstände, die wegen ihrer Abmessungen nicht in der Restmülltonne untergebracht werden können. Die reguläre Abfuhr solcher Abfälle ist für Sie nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden und kann mit Hilfe der Sperrmüllkarte oder bequem online beantragt werden. Die Wartezeit zwischen Beantragung und Durchführung der Abfuhr beträgt in Abhängigkeit von der Nachfrage durchschnittlich drei bis vier Wochen. Für eine Sperrmüllentsorgung ohne lange Wartezeiten können Sie unseren kostenpflichtigen Sperrmüllexpress nutzen oder selbst auf dem Wertstoffhof in der Solinger Straße in Kleinmengen kostenlos anliefern. Es besteht auch die Möglichkeit, Sperrmüll beim Müllheizkraftwerk der AWG (Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal)  gegen Bezahlung anzuliefern.

Prüfen Sie bitte, ob einzelne Gegenstände noch für Andere zu gebrauchen sind. Wenn ja, dann nutzen Sie bitte die kostenlose
Tausch- und Verschenkbörse.

Manchmal sind es ja auch nur Kleinigkeiten, um Gegenstände wieder instand zu setzen. Hierfür bietet sich in Remscheid das
Reparaturen-Café an.

INFOZETTEL SPERRMÜLL

mehrsprachige Informationen

Die Informationen zum Sperrmüll sind auch in unterschiedlichen Sprachen erhältlich. Bitte wählen Sie Ihre Sprache aus.

Zu den folgenden Themen erhalten Sie weitere mehrsprachige Informationen:

SO BESTELLEN SIE DIE SPERRMÜLLABFUHR

ausfüllen, abschicken, rausstellen

Die Abfuhr von sperrigen Abfällen aus Remscheider Haushalten (o. ä. Bereichen, die an die städtische Entsorgung angeschlossen sind) kann nur mit der Sperrmüllkarte oder online beantragt werden.Die Benachrichtigung über den Abholtermin wird Ihnen hierbei ausschließlich elektronisch zugesandt; die Angabe Ihrer E-Mailadresse ist deshalb unbedingt notwendig. Bei Nutzung der Sperrmüllkarte geben Sie bitte, wie beim Onlineantrag, Art und Menge der Gegenstände und die Abholadresse an. Zur schnelleren Benachrichtigung über den Abholtermin können Sie auf der Karte zusätzlich Ihre E-Mail-Adresse angeben. Fehlt diese Angabe, dann erhalten Sie die Mitteilung über den Zeitpunkt der Abholung nicht elektronisch, sondern eine Woche vor der Abfuhr auf dem Postweg. Tragen Sie deshalb auf der Sperrmüllkarte in jedem Fall Ihre Anschrift ein.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass in Zeiten starker Nachfrage mit längeren Wartezeiten (ca. 3 - 4 Wochen) gerechnet werden muss. Sollten Sie einen frühzeitigen Abholtermin wünschen, steht Ihnen unser Sperrmüllexpress zur Verfügung. Bei diesem kostenpflichtigen Service können Sie den kurzfristigen Abholtermin selbst bestimmen.

Sperrmüllkarten sind an folgenden Stellen erhältlich:

  • Technische Betriebe Remscheid (TBR), Nordstraße 48
  • Wertstoffhof Solinger Straße, Zufahrt bei Haus Nr. 14
  • Bürgerbüro Lüttringhausen, Kreuzbergstraße 15
  • Dienstleistungszentrum Friedrich-Ebert-Platz, Elberfelder Straße 36 (Infotheke)
  • Rathaus Remscheid, Theodor-Heuss-Platz 1
  • An den Müllfahrzeugen und Kehrmaschinen der TBR

WICHTIG!

  • Größere Sperrmüllmengen (mehr als etwa die Einrichtung von zwei Räumen) aus Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen können nicht zur Sperrmüllabfuhr angemeldet werden. Sie können über den Wertstoffhof Solinger Straße oder das Müllheizkraftwerk der AWG (Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Wuppertal) entsorgt werden. Hierzu können auch die Dienste von Firmen in Anspruch genommen werden, die Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Transporte bzw. Containerdienste anbieten.
  • Gegenstände, zu deren Entsorgung besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, wie es z.B. bei Öltanks, Nachtstromspeicherheizgeräten, Schamott-Kaminöfen und mit Lebensmitteln befüllten Kühl- und Gefriergeräten der Fall ist, sind von der Abholung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen. Gleiches gilt auch für Gegenstände, die nicht von Hand verladen werden können, die die Presseinrichtung des Müllfahrzeuges überlasten oder in anderer Weise den Abfuhrbetrieb stören können. Eine Entsorgung der betreffenden Gegenstände ist mit Hilfe privatwirtschaftlicher Entsorger bzw. Dienstleister möglich – Auskünfte dazu erteilt die Abfallberatung der TBR.
  • Unsere Sammelfahrten sind auf das Fassungsvermögen der Sperrmüllfahrzeuge abgestimmt. Deshalb können nur Gegenstände mitgenommen werden, die auf der Antragskarte aufgeführt sind. Wenn Sie nach dem Absenden der Sperrmüllkarte feststellen, dass Sie vergessen haben, Gegenstände zur Entsorgung anzumelden, beantragen Sie am Besten eine weitere Abfuhr. Diese erfolgt dann an einem zweiten Termin.
  • Beantragter Sperrmüll ist am Abfuhrtag bis 7:00 Uhr ebenerdig an eine für das Müllfahrzeug befahrbare, öffentliche Straße ohne Gefährdung und Behinderung des Fußgänger- und Fahrverkehrs zu stellen. Für eventuelle Schäden übernehmen wir keine Haftung.
  • Sperrmüll, Elektroschrott und Metall sollten getrennt an die Straße gestellt werden, da sie mit verschiedenen Fahrzeugen abgeholt werden.
  • Stellen Sie Ihre sperrigen Abfälle nicht bereits am Abend vor der Abfuhr hinaus, da erfahrungsgemäß über Nacht oft "fremde Abfälle" dazugestellt werden, die wir dann nicht mitnehmen können.

SPERRMÜLLEXPRESS

wir kommen wann Sie wollen

Dauert Ihnen die normale Wartezeit für die kostenlose Sperrmüllabfuhr zu lang oder wünschen Sie einen ganz bestimmten Abholtermin, dann beauftragen Sie schriftlich unseren Sperrmüllexpress. Den entsprechenden Vordruck und weitere Informationen finden Sie hier. Mit dem Sperrmüllexpress bieten wir Ihnen die Abholung Ihres Sperrmülls innerhalb von drei Werktagen nach Antragseingang oder zu einem späteren Wunschtermin an. Vor der Abholung sind folgende Kosten pro Auftrag in unserem Dienstgebäude Nordstr. 48 bar zu bezahlen:

  • 60,00 Euro für Sperrmüll ohne Elektrogeräte und Altmetall
  • 42,00 Euro für Sperrmüll nur Elektrogeräte und Altmetall
  • 97,00 Euro für Sperrmüll und Elektrogeräte/Altmetall

(Diese Preise sind Endpreise, die Mehrwertsteuer wird nicht erhoben.)

Die Abfuhr wird von uns montags bis freitags durchgeführt. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Ansprechpartner.

WAS IST SPERRMÜLL?

nicht alles gehört an den Straßenrand

Als Sperrmüll gelten z. B.:

  • Möbel: Schränke, Tische, Stühle, Sofas, Sessel, Bettgestelle, Lattenroste, Klaviere, Arbeitsplatten
  • Elektrokleingeräte und -kleinteile, Mindestanzahl: 5 Stück. Kleinere Anzahl nur zusammen mit einem Großgerät (ohne Batterien, Akkus, Leuchtstoffröhren)
  • Elektro- und Elektronikgeräte: Elektroherde, Waschmaschinen, Kühlgeräte, Dunstabzugshauben, elektrische Durchlauferhitzer, Boiler, Ölradiatoren (dicht), Heizkörper, Heizlüfter, Unterhaltungselektronik, Computer, Drucker und Sonnenbänke (mit Leuchtstoff-Lampen)
  • Kohleöfen, Ölöfen (ohne Öl), Gasherde, Gaskocher (keine Nachtstromspeicher-Heizgeräte)
  • Kunststoffgegenstände: Koffer, leichte Gartenmöbel, Gartenschlauch, aufblasbares Schwimmbecken, Spielzeug
  • Wäscheständer, -spinne, Wäschekörbe
  • Werkbank, Werkzeug, Werkzeugkasten
  • Matratzen, Federbetten
  • Teppiche (aber keine Teppichböden, s. u.!)
  • Fahrräder, Surfbretter, Heimtrainer, sonstige Sportgeräte
  • Handgeführte, elektrische Rasenmäher
  • Zelte, Zeltstangen
  • Töpfe und Pfannen

Nicht als Sperrmüll gelten z. B.:

  • Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe in die Restmüllbehälter passen (Restmüllbehälter)
  • Gegenstände, die von der Presseinrichtung der Müllfahrzeuge nicht verarbeitet werden können
  • Fußbodenbeläge (Linoleum, Laminat, Teppichboden), Fußleisten
  • Schadstoffhaltige Abfälle, z. B.:Altöl, Farben, Lacke, Leuchtstofflampen (Schadstoffsammlung)
  • Wertstoffe, z. B.: Glas, Papier, Kartonagen, Kleidung, Verpackungen (Wertstoffcontainer) bzw. karitative Einrichtungen, (gelbe Tonne) bzw. (gelber Sack)
  • Deckenplatten, Decken- und Wandverkleidungen, Vertäfelungen (Wertstoffhof)
  • bauliche Einrichtungen, die fest mit dem Gebäude verbunden waren: Tapeten, Verkleidungen, Isoliermaterialien, Waschbecken, Badewannen, Toilettenschüsseln, -brillen, Bauholz, Fenster- und Türrahmen sowie Türen (Wertstoffhof) bzw. (Restmülltonne) oder (Müllheizkraftwerk)
  • Bauschutt: Steine, Gehwegplatten, Fliesen, Rohre (Wertstoffhof)
  • öl- oder gasbetriebene Thermen und Geiser, gemauerte Grilleinrichtungen, Gasöfen (fest installiert)
  • Autoteile (Altmetallwarenhändler) bzw. (Wertstoffhof), Autoreifen (Händler oder Wertstoffhof)
  • Zäune, massive Gartenmöbel, Gartenabfälle (Wertstoffhof)
  • Gegenstände, die vorwiegend gewerblich verwendet wurden: große Kopiergeräte oder Kühltheken (Wertstoffhof) – weitere Entsorgungsadressen sind bei der (Abfallberatung) erhältlich
  • Vorhänge, Gardinen  und Bezüge (Restmüll)
  • Hausmüll (Restmüll)

Bei Fragen zum Abholtermin oder allgemeinen Fragen zu Ihrem Sperrmüllantrag erhalten Sie unter den Rufnummern 16 - 23 70, 16 - 2321 und 16 - 2008 Auskunft.