Entsorgung > Abfall­arten > Schadstoffe

SCHADSTOFFHALTIGE ABFÄLLE

gefährliche Stoffe sicher entsorgen

Schadstoffsammlung

Schadstoffhaltige Abfälle machen nur einen geringen Teil des Hausmülls aus. Sie sind jedoch besonders problematisch für unsere Gesundheit und unsere Lebensgrundlagen, zum Beispiel durch die Gefährdung des Grundwassers. Sonderabfall  muss deshalb vom Hausmüll getrennt gesammelt und seit dem 02.04.2013 an der Schadstoffsammelstelle auf dem Wertstoffhof Solinger Straße abgegeben werden (bis zu 60 Kilogramm bzw. 60 Liter pro Anlieferung). Die letzte Sammlung per Schadstoffmobil fand am 25.03.2013 in der Morsbachtalstraße statt. Der so erfasste Sondermüll wird sortiert und in Spezialanlagen verwertet bzw. beseitigt. Diese Leistungen werden über die Abfallgebühren finanziert und sind deshalb nur für private Anlieferungen aus Remscheid frei. Das einzelne Behältervolumen darf die Menge von 20 Litern nicht übersteigen.

Umgang mit Sonderabfällen
Alle Sonderabfälle müssen in fest verschlossenen, beschrifteten Behältern abgegeben werden, wenn möglich in Originalverpackung. Ein Umfüllen an der Annahmestelle ist nicht gestattet.

Gehen Sie mit den Sonderabfällen vorsichtig um. Vermischen Sie einzelne Abfälle nicht untereinander.

Die nachfolgend genannten Gefahrensymbole auf Verpackungen weisen beispielsweise auf schadstoffhaltige Inhalte hin:

(alte Symbole)

GiftigLeicht entzündlichReizendUmweltgefährlich

(aktuelle Symbole)

GiftigLeicht entzündlichReizendUmweltgefährlich

Als Schadstoffe gelten z. B.:

  • Altöl
  • Asbestabfälle (Kleinmengen, in Folie verpackt)
  • Batterien - Trockenbatterien, Knopfzellen, Fahrzeugbatterien
  • Feuerlöscher
  • quecksilberhaltige Abfälle, z. B. Fieberthermometer
  • Fotochemikalien
  • lösemittelhaltige Abfälle (Farben, Klebstoffe)
  • Kleinkondensatoren, z. B. aus Leuchtstofflampen
  • Laborchemikalien, organisch und anorganisch
  • Leuchtstofflampen (Energiesparlampen)
  • ölhaltige, feste Abfälle, z. B. ölige Putzlappen, Ölfilter und gebrauchte Ölbindemittel
  • Säuren, Laugen
  • Spraydosen mit schädlichen, z. B. leicht entzündlichen, reizenden oder giftigen Restinhalten
  • Pflanzenschutzmittel
  • Verpackungen mit schädlichen Restinhalten, z. B.: leicht entzündlich, reizend oder giftig

Teilweise ist auch eine Rückgabe im Handel möglich
Für einige schadstoffhaltige Abfälle gilt, dass sie dort entsorgt werden können, wo man die entsprechenden Produkte gekauft hat.

  • Batterien: Fachgeschäfte, Supermärkte
  • Autobatterien: Schrotthändler, Tankstellen, Werkstätten, Autohäuser und andere Vertriebsstellen. Beim Verkauf von Starterbatterien wird vom Händler ein Pfand erhoben, wenn keine gebrauchte Starterbatterie zurückgegeben wird.
  • Altöl: in Originalverpackung, gegen Kaufbeleg im jeweiligen Handel - zum Beispiel Tankstellen, Supermärkte und Kaufhäuser
  • Medikamente: Apotheken, die diesen Service anbieten

ASBESTHALTIGE ABFÄLLE

ein Fall für den Fachmann

Wenn sie mikroskopisch kleine Faserteilchen freisetzen, die über die Atemluft in die Lunge eindringen und sich dort in Zellen festsetzen. Asbest kann beispielsweise in Fassadenverkleidungen, Dachbedeckungen und älteren Nachtstromspeicher-Heizgeräten vorhanden sein. Problematisch ist der Umgang mit solchen Produkten, wenn sie entsorgt werden sollen. Adressen von Unternehmen, die sachkundig im Umgang mit asbesthaltigen Produkten sind, erhalten Sie bei der Abfallberatung. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Baustoffe: Aufgrund des Risikos ist der gewerbliche Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen (Abbruch-, Sanierungs-, Instandsetzungs- und Entsorgungsarbeiten) nur Fachleuten mit einer besonderen Ausbildung gestattet. Die Arbeiten müssen mindestens 14 Tage vor Beginn beim Staatlichen Amt für Arbeitsschutz in Wuppertal angemeldet werden. Privatpersonen dürfen unter Beachtung folgender Sicherheitsmaßnahmen Arbeiten mit asbesthaltigen Baustoffen (Zementplatten) in geringem Umfang auch selber durchführen. Beachten Sie dabei unbedingt:

  • Schutzanzug tragen
  • Atemschutz benutzen
  • Material befeuchten
  • Material nicht bearbeiten (sägen, brechen, bohren, dampfstrahlen)
  • Material vor der Entsorgung in Folien staubdicht verpacken.

Geringe Mengen befeuchteter, verpackter Asbestzementabfälle können von Privatpersonen kostenpflichtig auf dem Wertstoffhof Solinger Straße entsorgt werden.

Nachtstromspeicher-Heizgeräte: Die Entsorgung von asbesthaltigen Nachtstromspeicher-Heizgeräten sollte nur von sachkundigen Fachfirmen durchgeführt werden. Ob ein Gerät den gefährlichen Stoff enthält, kann man unter Angabe des Typenschildes bei der Energie und Wasser für Remscheid GmbH (ewr GmbH, Tel.: 02191/16-4541, Internet: http://www.ewr-gmbh.de), dem Hersteller oder speziellen Entsorgungsfirmen erfragen. Bei asbestfreien Nachtstromspeicher-Heizgeräten sollte dennoch der gleiche Entsorgungsweg wie für asbesthaltige gewählt werden, da auch noch andere problematische Inhaltsstoffe vorhanden sein können.

ÖLTANKS UND ALTFAHRZEUGE

Entsorgung nur mit Bescheinigung

Öltanks: Durch die Vermischung flüchtiger Bestandteile der Inhaltsreste mit Luft können sich in leeren Öltanks leicht entzündbare Gase bilden. Ein Funke genügt dann schon um eine Explosion auszulösen. Öltanks müssen deshalb vor der Entsorgung von Fachfirmen gereinigt werden. Altmetallwarenhändler nehmen Öltanks nur bei Vorlage von Reinigungsbelegen an. Adressen von Firmen, die Tankreinigungen durchführen, erhalten Sie bei der Abfallberatung. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Altfahrzeuge: Die Fahrzeughersteller und -importeure sind seit dem 1. Juli 2002 zur kostenlosen Rücknahme von Altfahrzeugen verpflichtet, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht wurden. Seit 1. Januar 2007 müssen alle früher in Verkehr gebrachten Fahrzeuge vom Hersteller und Importeur kostenlos zurückgenommen werden. Gemäß der so genannten Altauto-Richtlinie hat der Halter sein Fahrzeug bei einer endgültigen Stilllegung über einen anerkannten Verwertungsbetrieb oder eine anerkannte Annahmestelle zu entsorgen. Er erhält dort einen Verwertungsnachweis, der bei der Abmeldung des Fahrzeuges beim Straßenverkehrsamt vorzulegen ist. Soll das Fahrzeug zwar endgültig stillgelegt, aber nicht verwertet werden, sondern beispielsweise im Besitz des Halters oder Eigentümers als Sammlerstück oder zur längerfristigen Reparatur bleiben, so hat der Autobesitzer eine entsprechende Erklärung über den Verbleib des Fahrzeuges der Zulassungsstelle abzugeben.

Die anerkannten Altautoverwertungsbetriebe müssen Auflagen erfüllen, die eine umweltgerechte Entsorgung der angenommenen Fahrzeuge garantieren. Eine Liste mit Adressen anerkannter Altautoverwertungsbetriebe erhalten Sie bei der Abfallberatung. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.

Unter http://www.altfahrzeugstelle.de erhalten Sie weitere aktuelle Informationen und können nach z.Zt. gemäß AltfahrzeugV anerkannten Demontagebetrieben, Schredderanlagen und sonstigen Anlagen zur weiteren Behandlung von Altfahrzeugen sowie Annahme- und Rücknahmestellen suchen.