Abwasser > Grundstücks­entwässerung > Kleinkläranlagen/Gruben

KLEINKLÄRANLAGEN

Kleinkläranlagen sind je nach Einzelfall und Rechtslage neben der Einleitung in die öffentliche Kanalisation eine weitere Möglichkeit, Abwasser zu entsorgen.

Kleinkläranlagen dürfen aber nur dann gebaut werden, wenn das Abwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann. Sie sind ausschließlich im ländlichen Raum, in Hofschaften und kleineren Ortschaften in Außenbereichen zulässig. In Remscheid gibt es zur Zeit 215 Kleinkläranlagen (Stand 01.05.2020).

Ob im Einzelfall eine Kleinkläranlage als Abwasseranlage für ein Grundstück in Frage kommt und ob bestehende Anlagen noch den Regeln der Technik entsprechen und gegebenenfalls saniert werden müssen, beurteilt die Untere Wasserbehörde im Rahmen der rechtlichen Vorgaben. Die Untere Wasserbehörde ist für die entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnisse zuständig.

ABFLUSSLOSE ABWASSERSAMMELGRUBEN

Abflusslose Abwassersammelgruben sind je nach Einzelfall neben der öffentlichen Kanalisation und der Kleinkläranlage eine weitere Möglichkeit, Abwasser zu entsorgen.

Im Gegensatz zur Kleinkläranlage wird hier das anfallende Schmutzwasser gesammelt und regelmäßig von einem Abfuhrunternehmen zu einer Kläranlage transportiert ("Kanal auf Rädern"). Sie dürfen nur dann gebaut werden, wenn das Abwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann. In Remscheid gibt es zur Zeit 93 abflusslose Abwassersammelgruben (Stand 01.05.2020).

Ob im Einzelfall eine abflusslose Abwassersammelgrube als Abwasseranlage für ein Grundstück in Frage kommt und ob bestehende Anlagen noch den Regeln der Technik entsprechen und gegebenenfalls saniert werden müssen, wird von den Technischen Betrieben Remscheid im Rahmen der rechtlichen Vorgaben beurteilt

Eine Vorentscheidung, wann in welchen Gebieten noch eine nachträgliche Kanalisierung geplant ist, die zur Aufgabe von Kleinkläranlagen oder Gruben führt, wird im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes getroffen.

Weitere Einzelheiten sind der Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid für Grundstücke mit Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage sowie für Grundstücke mit Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben) vom 11.02.2019 in der aktuellen Fassung zu entnehmen.