Änderung der bestehenden Grundstücksentwässerung

Änderungen einer bereits genehmigten Grundstücksentwässerung bedürfen der Genehmigung bzw. Zustimmung der Stadt. Dies gilt insbesondere dann, wenn vormals an die Kanalisation angeschlossene Flächen abgekoppelt werden sollen.
Hierzu ist ein Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang für Niederschlagswasser zu stellen.
Näheres finden Sie im Merkblatt Niederschlagswasserbefreiung.