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Gewerbebetriebe auf den städtischen Friedhöfen

Sind Sie als Bestatter, Steinmetz oder Friedhofsgärtner auf den städtischen Friedhöfen tätig und suchen spezielle Informationen? Beabsichtigen Sie, auf den städtischen Friedhöfen zukünftig tätig zu werden? Suchen Sie nach Informationen zu weiteren gewerblichen Tätigkeiten rund um die städtischen Friedhöfe? Mit den folgenden Informationen beantworten wir Ihre Fragen.

Zulassung gewerblicher Tätigkeiten

Bildhauer, Steinmetze, Friedhofsgärtner und sonstige Gewerbetreibende benötigen vor Aufnahme einer Tätigkeit auf den städtischen Friedhöfen eine Zulassung durch die Friedhofsverwaltung.

Informationen für Bestatter

Zahlreiche Informationen stehen den Bestattern für die Organisation und Durchführung einer Bestattung auf den städtischen Friedhöfen Online zur Verfügung. Die wichtigsten Informationsquellen haben wir hier zusammengestellt.

Durchführung einer Bestattung:

Die Zusammenstellung enthält neben allgemeinen Informationen für Bestatter eine Übersicht über alle verfügbaren Grabarten einschl. Fotos hierzu.

Besonderheiten zu Bestattungszeiten und Verfügbarkeit der Friedhofsverwaltung zur Bestattungsanmeldung zwischen Weihnachten und Neujahr erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung telefonisch unter 02191/16-3717, vielen Dank.

Satzung und Gebühren:

Anfahrt und Pläne:

Einen Stadtplanausschnitt sowie Pläne zu den städtischen Friedhöfen finden Sie auf der jeweiligen Seite des Friedhofes.

Informationen für Steinmetzbetriebe

Vor Aufstellung von Gedenkzeichen auf den städtischen Friedhöfen ist eine Genehmigung einzuholen. Für diese Genehmigung werden Gebühren erhoben. Die zulässigen Mindest- und Höchstmaße für Gedenkzeichen sind je nach Grabart unterschiedlich und ergeben sich aus der Satzung für die städtischen Friedhöfe in Remscheid. Diese sowie das Antragsformular stehten unten zum Download bereit.

Beachten Sie, dass Sie vor der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit auf den städtischen Friedhöfen eine Zulassung benötigen.  

Seit dem 01.06.2014 muss die Abfallbeförderung auch von Betrieben, deren Haupttätigkeit nicht auf das Sammeln und Befördern von Abfällen gerichtet ist, angezeigt werden.

EU-Bürger, die vorübergehend grenzüberschreitend Dienstleistungen in Deutschland erbringen, finden beim "Einheitlichen Ansprechpartner für NRW" nach der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie weitere Informationen.

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hier.

Informationen für Friedhofsgärtner

Die Gestaltung der Grabstätten ist in der Satzung für die städtischen Friedhöfe in Remscheid geregelt.

Beachten Sie, dass Sie vor der Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit auf den städtischen Friedhöfen eine Zulassung benötigen.

Seit dem 01.06.2014 muss die Abfallbeförderung auch von Betrieben, deren Haupttätigkeit nicht auf das Sammeln und Befördern von Abfällen gerichtet ist, angezeigt werden.

Weitere gewerbliche Tätigkeiten

Auch für weitere gewerbliche Tätigkeiten auf den städtischen Friedhöfen benötigen Sie i.d.R. eine Genehmigung. Wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an die Friedhofsverwaltung.