Kleinkläranlagen / Gruben

Kleinkläranlagen und Gruben sind je nach Einzelfall und Rechtslage neben der Einleitung in die öffentliche Kanalisation eine weitere Möglichkeit, Schmutzwasser zu entsorgen. Kleinkläranlagen und Gruben dürfen aber nur dann gebaut werden, wenn das Abwasser nicht in die Kanalisation eingeleitet werden kann. Sie sind ausschließlich im ländlichen Raum, in Hofschaften und kleineren Ortschaften in Außenbereichen zulässig.
Ob im Einzelfall eine Kleinkläranlage als Abwasseranlage für ein Grundstück in Frage kommt und ob bestehende Anlagen noch den Regeln der Technik entsprechen und gegebenenfalls saniert werden müssen, beurteilt die Untere Wasserbehörde im Rahmen der rechtlichen Vorgaben.
Die Untere Wasserbehörde ist für die entsprechenden wasserrechtlichen Erlaubnisse zuständig.
Im Gegensatz zur Kleinkläranlage wird hier das anfallende Schmutzwasser gesammelt und regelmäßig von einem Abfuhrunternehmen zu einer Kläranlage transportiert. Ob im Einzelfall eine abflusslose Abwassersammelgrube als Abwasseranlage für ein Grundstück in Frage kommt und ob bestehende Anlagen noch den Regeln der Technik entsprechen und gegebenenfalls saniert werden müssen, wird von den Technischen Betrieben Remscheid im Rahmen der rechtlichen Vorgaben beurteilt
Weitere Einzelheiten sind der Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid zu entnehmen.