Fahrbahndeckensanierung Abert-Tillmanns-Weg und Dowidatsiedlung
Albert-Tillmanns-Weg
Die Fahrbahndecke des Albert-Tillmanns-Wegs in Remscheid-Lüttringhausen wird im Teilbereich der Grundstücke/Hausnummern 10 (vor der Einmündung) bis 31 (vor der Einmündung Tulpenweg) in der Zeit vom 18.10. bis 21.10.2023 durch die Technischen Betriebe Remscheid saniert.
Während dieser Zeit wird der Albert-Tillmanns-Weg im zugehörigen Baubereich für den öffentlichen Verkehr gesperrt. Die angrenzenden Anliegerstraßen und die Grundstückszufahrten im Baufeldbereich sind während der Bauarbeiten (Fräsarbeiten, Regulierungsarbeiten und Asphaltierungsarbeiten einschließlich der Auskühlzeit der Asphaltdecke) in der Zeit von ca. 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr nicht zu erreichen.
Der Albert-Tillmanns-Weg kann während der Bauzeit nicht als Durchfahrtsstraße genutzt werden. Eine Umleitung kann über die Lockfinker Straße – Klausener Straße oder über die Masurenstraße – Barmer Straße- Schulstraße oder über den Tulpenweg – Voßholter Straße - Barmer Straße – Schulstraße erfolgen.
Dowidatsiedlung
Die Straße Dowidatsiedlung wird zwischen Remscheider Straße und Karl-Dowidat-Straße in der Zeit vom 18.10.2023 bis 27.10.2023 saniert.
Während Fräsarbeiten (18.10.2023) und Asphaltarbeiten (24.10.2023 und 25.10.2023) bleibt die Straße gesperrt. Für die restlichen Arbeiten zwischen dem 19.10.2023 und dem 23.10.2023 und 26.10. bis 27.10.2023 wird die Straße Dowidatsiedlung als Einbahnstraße bergab (Einfahrt über Remscheider Straße) eingerichtet. Dadurch, dass die Einbahnstraße während der Sperrung (18. + 24. + 25.10.2023) nicht mehr zur Ausfahrt aus dem Wohnviertel genutzt werden kann, sind die Zu- und Abfahrten per Baustellenbeschilderung geändert und erfolgen über den Kraner Weg. Die bestehende Einbahnstraßenregelung ist für diesen Zeitraum aufgehoben. Bitte beachten Sie auch die Anlieger-Informationen der Baufirma.
Für beide Straßen gilt:
Da auf gesamter Fahrbahnbreite gearbeitet werden muss, ist das Parken im Baufeld nicht erlaubt. Für einen ungestörten Bauablauf im Baustellenbereich wird darum gebeten, die Fahrzeuge außerhalb des Baufelds abzustellen. Der Gehweg bleibt von den Arbeiten unberührt, sodass die fußläufige Erreichbarkeit für die Anlieger jederzeit erhalten bleibt. Besondere Vorsicht ist bei an- und abfahrenden Baustellenverkehr und Baufahrzeugen gegeben. Bitte haben Sie Verständnis, dass mit der Bautätigkeit die gewohnten Fahrbeziehungen und das Parken für alle Beteiligten – auch im Umfeld der Maßnahmen - eine besondere Rücksichtnahme zum Erfolg beiträgt.
Da die Asphaltarbeiten stark witterungsabhängig sind, können sich immer wieder Änderungen ergeben.