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Gartenbewässerung und Schmutzwassergebühr

Aus gegebener Veranlassung möchten wir über die aktuell häufig gestellte Frage: „Lohnt sich der Einbau eines Zwischenzählers, um unsere Schmutzwassergebühren zu reduzieren?“ wie folgt antworten:

Geht man davon aus, dass man mit 1 m³ Frischwasser (=1.000 Liter) ca. 100 große Gießkannen mit je 10 Liter Fassungsvermögen abfüllen kann, verursacht diese Menge Gebühren in Höhe von 2,60 €! Bei 200 dieser Gießkannen fallen 5,20 €, bei 300 Gießkannen entsprechend 7,80 € Gebühren an usw. Bevor jetzt ein Antrag gem. § 2 Abs. 6 der Entwässerungssatzung der Stadt Remscheid auf Reduzierung der Abwassergebühr gestellt wird, sollten die Kosten für die Anschaffung und Installation eines geeichten Wasserzählers durch einen Installateur gegengerechnet werden. Dieser Zähler muss alle 6 Jahre erneuert werden (Hinweis: Zapfventilzähler sind nicht zulässig und werden nicht anerkannt). Wir gehen hier mal von einem Betrag von rund 100,-- € aus. Bei 300 Gießkannen kommt man bei 6 Jahren auf eine Gebührenbelastung von 46,80 €. Wir runden den Betrag auf 50,-- € auf (Berücksichtigung einer moderaten Gebührenerhöhung in den Folgejahren). Dies ergibt einen Mehraufwand gegenüber den Gebühren in Höhe von 50,-- €.

Dies soll nur eine beispielhafte Rechnung sein, damit sich jeder Gartenbesitzer anhand seiner individuellen Daten selber errechnen kann, ob sich es für ihn lohnt, einen Antrag zu stellen.

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass auch die Frischwassermenge für die Befüllung eines Swimmingpools nicht von der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden kann, da es sich hierbei um Schmutzwasser handelt, welches der Kanalisation zugeführt werden muss.

Sollten Sie sich für den Einbau eines Zwischenzählers entscheiden, stehen Ihnen ein entsprechender Antrag und ein Merkblatt zum Download unter tbr-info.de/downloads zur Verfügung. Dieses Formular bekommen Sie auch im Kundencenter der EWR im Allee- Center sowie bei den TBR in der Nordstraße 48.

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