Aktuelles

Christi Himmelfahrt (DO 18.05.2023) - Müllabfuhr kommt 1 Tag später

Die Abfuhrtermine für Restmüll, Bioabfall und Papier verschieben sich aufgrund des Feiertages am Donnerstag, dem 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) jeweils auf den nächsten Wochentag: Leerung von Donnerstag am Freitag, Leerung vom Freitag am Samstag.

Alle geänderten Abholtermine finden Sie aktualisiert in Ihrem persönlichen Abfuhrkalender passend zu Ihrer Adresse hier.

Verschiebung der Abfuhrtermine aufgrund der Osterfeiertage

ABHOLTERMINE VOR UND NACH OSTERN

Restmüll, Bioabfall und Papier

Am Donnerstag (06.04.2023) werden die Leerungen vom Karfreitag (07.04.2023) vorgeholt.

Am  Karfreitag (07.04.2023), am Samstag (08.04.2023) und am Ostermontag (10.04.2023) erfolgen keine Leerungen.

Die Abfuhrtage verschieben sich ab Ostermontag jeweils auf den nächsten Wochentag (Leerung vom Montag am Dienstag, Leerung vom Dienstag am Mittwoch, Leerung vom Mittwoch am Donnerstag, Leerung von Donnerstag am Freitag, Leerung vom Freitag am Samstag).

Alle Informationen finden Sie aktualisiert in Ihrem persönlichen Abfuhrkalender passend zu Ihrer Adresse hier

Wertstoffhof/Gartenabfallsammlung

Der Wertstoffhof ist am 07.04.2023 (Karfreitag) und am 10.04.2023 (Ostermontag) geschlossen.

Am Samstag (08.04.2023) ist der Wertstoffhof nach vorheriger Terminvereinbarung in der Zeit von 08:00 Uhr bis 13:45 Uhr geöffnet.

Bitte reservieren Sie für Anlieferungen vorab einen Termin. Hier geht es zum Terminvereinbarungssystem.

Für die Abgabe von Gartenabfällen auf dem Wertstoffhof wird seit 1. April kein Termin mehr benötigt.

Die mobile Gartenabfallsammlung findet am Samstag (08.04.2023) in der Zeit von 09:00 Uhr - 15:00 Uhr an den Standorten Wanderparkplatz Durchsholz und Kipperstr. (Wendehammer) statt.

Anlieferungen von Grünabfällen mit Anhängern und großen Transportern (insbesondere Gewerbetreibende) können nur auf dem Wertstoffhof entgegengenommen werden. Bitte beachten Sie, dass Abfallanlieferungen, die nicht von Remscheider Einwohnerinnen und Einwohnern stammen, ausnahmslos abgewiesen werden.

Depotcontainer Robert-Schumacher-Straße ab 22.03.2023 auf dem Jahnplatz

Aufgrund einer Baumaßnahme müssen die Depotcontainer für Glas, Papier und Textilien an der Robert-Schumacher-Straße abgezogen werden.

Die Container werden für die Dauer der Baumaßnahme auf dem Jahnplatz, Ausgang Wupperstraße/Am Stadion aufgestellt.

In den nächsten vierzehn Tagen erhalten die Depotcontainer an der Robert-Schumacher-Straße einen rund 20 Meter versetzten neuen Standort, der zugunsten freier Fahrt für den Radverkehr ausschließlich von der Parkplatzfläche aus angedient werden kann. Der neue Standort erhält außerdem eine Umzäunung.

Mobile Gartenabfallsammlung startet am 1. April

Am Samstag, dem 01.04.2023 startet die mobile Gartenabfallsammlung in den Stadtbezirken. Hier finden Sie eine Übersicht der Termine.

Bitte beachten Sie, dass die Anlieferung von Gartenabfall mit Anhänger und Transporter grundsätzlich nur auf dem Wertstoffhof möglich ist.

Ab dem 01.04.2023 sind Gartenabfallanlieferungen montags bis samstags auf dem Wertstoffhof wieder ohne Termin innerhalb der Öffnungszeiten möglich.

9. und 10. März - Warnstreik bei der Müllabfuhr

Am 09. und ggf. auch am 10.03.2023 kann es zu streikbedingten Störungen in der Abfallentsorgung kommen.

Die Technischen Betriebe werden versuchen, die unterbliebenen Leerungen von Abfallbehältern kurzfristig nachzuholen.

Sollte eine kurzfristige Nachholung in dieser Woche nicht erfolgen, können in der kommenden Woche am Leerungstag Müllsäcke (keine amtlichen Müllsäcke!) neben die Mülltonnen gestellt werden. Nicht geleerte 14-tägige oder vierwöchentliche Tonnen können dann ebenfalls zur Leerung auf dem Gehweg bereit gestellt werden.

Die TBR bitten um Verständnis.

Auf die nachfolgende satzungsrechtliche Regelung wird hingewiesen:

§ 24 der Abfallsatzung - Unterbrechung der Abfallentsorgung

(1) Unterbleibt die der Stadt obliegende Abfallentsorgung bei vorübergehenden Einschränkungen, Unterbrechungen oder Verspätungen infolge von (…) Streiks, werden die erforderlichen Maßnahmen so bald wie möglich nachgeholt.

(2) In Fällen des Abs. 1 besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz.